NUTZUNGSVEREINBARUNG

– zur saisonalen Nutzung eines kleinen, Familien- oder Mini-Gemüsegartens –

 

1. Nutzungsdauer

  • Der Kunde wählt zwischen einem kleinen Gemüsegarten (ca. 45 qm) und einem Familien-Gemüsegarten (ca. 90 qm). An ausgewählten Standorten gibt es zusätzlich die Option des Mini-Gartens (ca. 20 qm).
  • Die von meine ernte zur Verfügung gestellten Gemüsegärten werden in der Zeit von vsl. April/Mai 2025 bis Oktober/November 2025, je nach Verfügbarkeit, zur Pflege und Ernte für den Eigenbedarf gemietet. Nach Gartenrückgabe endet das Vertragsverhältnis automatisch.
  • Termine zur Gartenübernahme und -Rückgabe werden dem Kunden per E-Mail bekanntgegeben.

 

2. Nutzungsumfang

  • Zum Umfang des Mietgartens gehörten ca. 20 Gemüsesorten bei kleinen und Familien-Gemüsegärten bzw. ca. 8 Gemüsesorten bei Minigärten, die als Saatgut oder Jungpflanzen zum Saisonstart bereits eingebracht sind oder dem Kunden ausgehändigt werden. Den finalen Anbauplan mit den eingebrachten Gemüsekulturen erhält der Kunde bei oder kurz nach Übernahme seines Gemüsegartens.
  • Es ist möglich, dass der Kunde einzelne Kulturen aus dem Anbauplan selbst im eigenen Garten säen und / oder pflanzen muss. Dies teilt meine ernte dem Kunden spätestens bei Gartenübernahme mit.
  • meine ernte haftet nicht für Ernteausfälle durch Diebstahl, Wildfraß, ungünstige Witterung oder Krankheits- oder Schädlings-probleme. meine erntehaftet ebenso nicht für Ernteausfälle verursacht durch höhere Gewalt und / oder Eigenverschulden des Kunden. meine ernte übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände.
  • Es ist dem Kunden erlaubt, einjähriges Gemüse sowie Kräuter während der Saison nachzusäen und nachzupflanzen.
  • Der Anbau, die Pflege und Ernte von giftigen, illegalen und/oder halluzinogenen Pflanzen, Kräutern und/oder Pilzen ist strengstens verboten und führt bei Zuwiderhandeln zum Ausschluss bei meine ernte. Zudem ist der Anbau von Amaranth, Topinambur und Erdmandel verboten. Sämtliche Minzsorten dürfen ausschließlich im Topf gepflanzt werden und müssen vom Kunden nach Saisonende inklusive Topf wieder aus dem Garten entfernt und mit nach Hause genommen werden.
  • Ein Grundsortiment an Gartengeräten zur Pflege des Gemüsegartens wird bereitgestellt.
  • Es wird eine Grundversorgung von Wasser zur Bewässerung bereitgestellt, soweit die saisonale Arbeitsbelastung des Landwirts und die allgemeine Wetterlage dies zulässt.
    Bei der Bewässerung ist ein sparsamer Umgang unumgänglich. Der Kunde hält sich an die Gießempfehlungen von meine ernte und dem Landwirt. Das Anbringen eines eigenen Schlauches zur Bewässerung ist grundsätzlich nicht gestattet.
  • Das Errichten von baulichen Maßnahmen sowie Aufbauten von mehr als zwei Metern Höhe sind nicht gestattet. Sonstige Aufbauten, wie Tomatenunterstände, unter zwei Metern Höhe, sind sicher und windsicher zu befestigen, dürfen nur im eigenen Mietgarten und damit weder auf Wegen oder Trampelwegen platziert werden und sind zum Saisonende zu entfernen. Der Besitzer haftet bei evtl. Schäden. Sollten durch mitgebrachte Gegenstände oder Aufbauten anliegende Gärten einen Nachteil erhalten, z. B. durch Schattenwurf, muss nach Aufforderung von meine ernte der Gegenstand durch den Kunden abgebaut und entfernt werden.
  • meine ernte ist damit einverstanden, dass der Kunde den Gemüsegarten auch Dritten für die Nutzung gemäß den vorstehend genannten Vorgaben zur Verfügung stellt, sofern meine ernte Kontaktdaten des Dritten erhalten hat und dieser die meine ernte AGB und Nutzungsvereinbarung schriftlich gegenüber meine ernte bestätigt hat.

3. Pflichten des Kunden

  • Der Kunde oder eine von ihm benannte Vertretung erscheint zum Termin der Gartenübernahme/des Saisonstartes, um den Garten sowie ggf. ein oder mehrere dazugebuchte Kulturschutznetze oder ggf. noch nicht eingebrachte Kulturen in Empfang zu nehmen.
  • Während der Gemüsegartensaison ist der Kunde für die Pflege seines Gemüsegartens verantwortlich, d. h. für das Jäten, Hacken, Gießen und Ernten. Der Gemüsegarten inkl. des dazugehörigen Weges ist von Unkraut und Schädlingen freizuhalten.
  • Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach und steht das Unkraut im Garten mindestens kniehoch und / oder beginnt zu blühen, ist meine ernte berechtigt, den Garten anderweitig zu vergeben, ihn umzupflügen oder zu mähen. Eine Rückerstattung des Saisonbeitrags erfolgt nicht.
  • Die vorhandenen Gartengeräte sind im sauberen Zustand an ihren vorgesehenen Platz zurückzubringen. Beschädigte Geräte müssen durch den Kunden auf eigenen Kosten ersetzt werden.
  • Die Gemeinschaftsflächen, Gehwege zwischen den Gartenreihen und Trampelpfade zwischen den Gärten sind von Gegenständen freizuhalten, um unter anderem Mäharbeiten zu ermöglichen. Etwaige Sitzgelegenheiten oder Dekorationen dürfen nur im eigenen Garten aufgestellt werden und sind zum Ende der Saison wieder zu entfernen.
  • Abfälle (Restmüll, Plastik, auch kompostierbares Plastik, u.a.) hat der Kunde mit nach Hause zu nehmen. Organischer Müll (Pflanzenreste, Unkraut u.a.) sind im eigenen Gemüsegarten zwischen den Gemüsereihen zu belassen.
  • Auf den Einsatz von leichtlöslichem Mineraldünger und / oder chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln ist zu verzichten. Bei Unklarheiten, ob ein Mittel im Garten genutzt werden darf, ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Freigabe durch meine ernte einzuholen.
  • Freilaufende Hunde sind auf der gesamten Gemüsegartenfläche nicht erlaubt. Sollte der Kunde einen Hund mitbringen, so ist dieser ausnahmslos an der kurzen Leine zu führen bzw. während der Gartenarbeit an einer geeigneten Stelle anzubinden. Der Hundebesitzer hat den Hund jederzeit zu beaufsichtigen und muss gewährleisten, dass dieser keine fremden Gärten betritt.
  • Sieht der Landwirt aufgrund einer Schädlingsepidemie die Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen, wird dies per E-Mail bekanntgegeben.
  • Dem Kunden sind alle Maßnahmen untersagt, die zu einer Beeinträchtigung des Grundwassers über Bodenverunreinigungen oder auf andere Weise oder zu einer Beeinträchtigung der den Gemüsegärten dienenden Brunnenanlage führen können. Auf § 89 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wird verwiesen. Der Kunde stellt meine ernte von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass seine Einwirkung die Beschaffenheit des Grundwassers oder der Brunnenanlage nachteilig verändert hat. Entsprechendes gilt für den Fall, dass Stoffe aus einer vom Kunden betriebenen Anlage im Sinne des § 89 Abs. 2 WHG in das Grundwasser gelangt sind und dadurch dessen Beschaffenheit nachteilig verändert haben. Ist trotz aller Vorsicht eine Gefährdung des Grundwassers zu besorgen, ist unverzüglich Kontakt mit der entsprechenden Umweltbehörde aufzunehmen und meine ernte zu informieren.
  • Dem Kunden ist es nicht gestattet, auf der Mietgartenfläche zu grillen oder offene Feuer zu legen.
  • Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Gemüsegarten in ordnungsgemäßem Zustand an meine ernte zurückzugeben, d. h. frei von festen Dingen (z. B. Rankehilfen, Tomatenhäuser, Sitzgelegenheiten) und jeglichen Gegenständen (u.a. Plastiktöpfe, Gartendekoration, etc.).
    Pflanzgut und abgeerntetes organisches Material kann auf der Fläche verbleiben. Sollten Gegenstände zurückgelassen werden, werden diese kostenpflichtig entfernt und dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

Für die Standorte Stuttgart, Böbingen, Wiesbaden und Essen gilt zusätzlich:

    • Da es sich um eine nach ökologischen Richtlinien zertifizierte Fläche handelt, sind die Jungpflanzen und das Saatgut aus ökologischer Erzeugung. Es ist den Gärtnern an diesen Standorten erlaubt einjähriges Gemüse sowie Kräuter aus ökologischer Erzeugung während der Saison nachzusäen und zu pflanzen. Nicht ökologisches Saatgut bzw. nicht ökologische Jungpflanzen dürfen nicht verwendet werden, damit die Richtlinien des Anbauverbands eingehalten bleiben.
    • Die EG-Verordnung (834/2007) zum Ökologischen Landbau ist einzuhalten, d. h. insbesondere der Einsatz von leichtlöslichem Mineraldünger und chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln ist untersagt. Darüber hinaus sind die Regeln des Anbauverbandes des landwirtschaftlichen Betriebes zu beachten.

 

Wir wünschen dir viel Spaß und Freude in und mit deinem Gemüsegarten.

Auf eine gute Saison! Dein meine ernte Team

Stand 14.08.2024

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NUTZUNGSVEREINBARUNG

– zur saisonalen Nutzung eines unbepflanzten Gartenstücks
zum Zweck des Gemüseanbaus –

 

  1. Nutzungsumfang und -bedingungen für dein Gartenstück
  • Der Kunde wählt zwischen einem kleinen Gartenstück (ca. 20 qm), einem großen Gartenstück (ca. 45 qm) oder einem Familien-Gartenstück (ca. 90 qm).
  • Die von meine ernte zur Verfügung gestellten Gartenstücke werden in der Zeit von vsl. April/Mai 2025 bis Oktober/November 2025, je nach Verfügbarkeit, zur Aussaat und Pflanzung von Gemüsekulturen sowie deren Pflege und Ernte für den Eigenbedarf gemietet. Nach Rückgabe des Gartenstücks endet das Vertragsverhältnis automatisch.
  • Termine zur Gartenstückübernahme und -Rückgabe werden dem Kunden per E-Mail bekanntgegeben. 
  • Der Kunde sät und pflanzt alle Kulturen selbst, das bedeutet, er kauft sein Saatgut und Pflanzen selbst auf eigenen Kosten. Pflanzen und Saatgut können sowohl aus biologischem als auch aus konventionellem Gartenbau stammen. Es ist ausschließlich erlaubt, einjähriges Gemüse sowie Kräuter säen und zu pflanzen.
  • meine ernte haftet nicht für Ernteausfälle durch Diebstahl, Wildfraß, ungünstige Witterung oder Krankheits- oder Schädlings-probleme. meine ernte haftet ebenso nicht für Ernteausfälle verursacht durch höhere Gewalt und / oder Eigenverschulden des Kunden. meine ernte übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände.
  • Der Anbau, die Pflege und Ernte von giftigen, illegalen und/oder halluzinogenen Pflanzen, Kräutern und/oder Pilzen ist strengstens verboten und führt bei Zuwiderhandeln zum Ausschluss bei meine ernte. Zudem ist der Anbau von Amaranth, Topinambur und Erdmandel verboten. Sämtliche Minzsorten dürfen ausschließlich im Topf gepflanzt werden und müssen vom Kunden nach Saisonende inklusive Topf wieder aus dem Garten entfernt und mit nach Hause genommen werden.
  • Ein Grundsortiment an Gartengeräten zur Pflege des Gemüsegartens wird bereitgestellt.
  • Es wird eine Grundversorgung von Wasser zur Bewässerung bereitgestellt, soweit die saisonale Arbeitsbelastung des Landwirts und die allgemeine Wetterlage dies zulässt.
    Bei der Bewässerung ist ein sparsamer Umgang unumgänglich. Der Kunde hält sich an die Gießempfehlungen von meine ernte und dem Landwirt. Das Anbringen eines eigenen Schlauches zur Bewässerung ist grundsätzlich nicht gestattet.
  • Das Errichten von baulichen Maßnahmen sowie Aufbauten von mehr als zwei Metern Höhe sind nicht gestattet. Sonstige Aufbauten, wie Tomatenunterstände, unter zwei Metern Höhe, sind sicher und windsicher zu befestigen, dürfen nur im eigenen Mietgarten und damit weder auf Wegen oder Trampelwegen platziert werden und sind zum Saisonende zu entfernen. Der Besitzer haftet bei evtl. Schäden. Sollten durch mitgebrachte Gegenstände oder Aufbauten anliegende Gärten einen Nachteil erhalten, z. B. durch Schattenwurf, muss nach Aufforderung von meine ernte der Gegenstand durch den Kunden abgebaut und entfernt werden.
  • Ein Einstieg während der Saison ist, je nach Verfügbarkeit, möglich. Der Saisonbeitrag entspricht jedoch dem einer ganzen Saison (keine Preisreduktion).
  • meine ernte ist damit einverstanden, dass der Kunde das Gartenstück auch Dritten für die Nutzung gemäß den vorstehend genannten Vorgaben zur Verfügung stellt, sofern meine ernte Kontaktdaten des Dritten erhalten hat und dieser die meine ernte AGB und Nutzungsvereinbarung schriftlich gegenüber meine ernte bestätigt hat.

 

  1. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Nutzers
  • Der Kunde oder eine von ihm benannte Vertretung erscheint zum Termin der Gartenübernahme/des Saisonstartes, um das Gartenstück sowie ggf. ein oder mehrere dazugebuchte Kulturschutznetze in Empfang zu nehmen.
  • Während der Gemüsegartensaison ist der Kunde für die Pflege seines Gartenstückes verantwortlich, d. h. für das Jäten, Hacken, Gießen und Ernten. Das Gartenstück inkl. des dazugehörigen Weges ist von Unkraut und Schädlingen freizuhalten.
  • Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach und steht das Unkraut im Gartenstück mindestens kniehoch und / oder ist die Parzelle flächendeckend verunkrautet und / oder beginnt das Unkraut zu blühen, ist meine ernte berechtigt, das Gartenstück anderweitig zu vergeben, die Parzelle umzupflügen oder zu mähen. Eine Rückerstattung des Saisonbeitrags erfolgt nicht.
  • Die vorhandenen Gartengeräte sind im sauberen Zustand an ihren vorgesehenen Platz zurückzubringen. Beschädigte Geräte müssen durch den Kunden auf eigenen Kosten ersetzt werden.
  • Die Gemeinschaftsflächen, Gehwege zwischen den Gartenstückreihen und Trampelpfade zwischen den Gartenstücken sind von Gegenständen freizuhalten, um unter anderem Mäharbeiten zu ermöglichen. Etwaige Sitzgelegenheiten oder Dekorationen dürfen nur im eigenen Gartenstück aufgestellt werden und sind zum Ende der Saison wieder zu entfernen.
  • Abfälle (Restmüll, Plastik, auch kompostierbares Plastik, u.a.) hat der Kunde mit nach Hause zu nehmen. Organischer Müll (Pflanzenreste, Unkraut u.a.) können im eigenen Gartenstück belassen werden.
  • Auf den Einsatz von leichtlöslichem Mineraldünger und / oder chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel ist zu verzichten. Bei Unklarheiten, ob ein Mittel genutzt werden darf, ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Freigabe durch meine ernte einzuholen.
  • Freilaufende Hunde sind auf der gesamten Fläche nicht erlaubt. Sollte der Kunde einen Hund mitbringen, so ist dieser ausnahmslos an der kurzen Leine zu führen bzw. während der Gartenarbeit an einer geeigneten Stelle anzubinden. Der Hundebesitzer hat den Hund jederzeit zu beaufsichtigen und muss gewährleisten, dass dieser keine fremden Gärten betritt.
  • Sieht der Landwirt aufgrund einer Schädlingsepidemie die Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen, wird dies per E-Mail bekanntgegeben.
  • Dem Kunden sind alle Maßnahmen untersagt, die zu einer Beeinträchtigung des Grundwassers über Bodenverunreinigungen oder auf andere Weise oder zu einer Beeinträchtigung der den Gemüsegärten dienenden Brunnenanlage führen können. Auf § 89 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wird verwiesen. Der Kunde stellt meine ernte von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass seine Einwirkung die Beschaffenheit des Grundwassers oder der Brunnenanlage nachteilig verändert hat. Entsprechendes gilt für den Fall, dass Stoffe aus einer vom Kunden betriebenen Anlage im Sinne des § 89 Abs. 2 WHG in das Grundwasser gelangt sind und dadurch dessen Beschaffenheit nachteilig verändert haben. Ist trotz aller Vorsicht eine Gefährdung des Grundwassers zu besorgen, ist unverzüglich Kontakt mit der entsprechenden Umweltbehörde aufzunehmen und meine ernte zu informieren.
  • Dem Kunden ist es nicht gestattet, auf der Fläche zu grillen oder offene Feuer zu legen.
  • Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist das Gartenstück in ordnungsgemäßem Zustand an meine ernte zurückzugeben, d. h. frei von festen Dingen (z. B. Rankehilfen, Tomatenhäuser, Sitzgelegenheiten) und jeglichen Gegenständen (u.a. Plastiktöpfe, Gartendekoration, etc.).
    Pflanzgut und abgeerntetes organisches Material kann auf der Fläche verbleiben. Sollten Gegenstände zurückgelassen werden, werden diese kostenpflichtig entfernt und dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

 Wir wünschen dir viel Spaß und Freude in und mit deinem Gemüsegarten.

Auf eine gute Saison!

Dein meine ernte Team
Stand 07.10.2024